Von einer die auszog: die Rechte an einem Gedicht zu erwerben

Fotograf: visuellewerkstatt.de Quelle: www.photocase.com

Im letzten Jahr stolperte ich über ein grandioses Gedicht einer Dichterin, die ich schon sehr lange verehre. Dieses Gedicht wollte ich gerne in meinem Blog veröffentlichen. Das Gedicht, um dessen Abdruckgenehmigung ich bat, findet sich zuhauf im Netz. Nichtsdestotrotz wollte ich den richtigen Weg gehen und bat per Mail um die Rechte zum Abdruck. Wenn es gutwilligen Menschen wie mir so ergeht, wie im folgenden Mailwechsel nachzulesen, wundert man sich dann noch wirklich, warum manchmal Frustration einsetzt?

Der folgende Mailaustausch fand vor über einem Jahr statt, also lange vor meiner Getty Affäre. Nur um zu verdeutlichen, dass ich durchaus zu den Menschen gehöre, die Urheberrechte achten und auch bereit sind für die kreative Leistung (auch bereits verstorbener Künstler) zu zahlen.

Um welche Dichterin es sich handelt, lasse ich außen vor. Ihr könntet sonst zu leicht herausbekommen, mit wem ich meinen Mailverkehr geführt habe und es geht ja nicht darum jemand bloß zu stellen.

 

Meine erste Mail:

Sehr geehrte Frau X,

ich wollte fragen unter welchen Umständen man die Rechte zur Veröffentlichung eines Gedichtes von XXX für ein privates, nicht kommerzielles Blog erwerben kann. Blogadresse:

https://apfelmuse.wordpress.com

Auch wüsste ich gerne, was es kosten würde, wenn man dieses Gedicht auf eine Postkarte drucken lassen würde, um es ebenfalls als Privatperson an Freunde zu verschicken.

 

Antwort:

Sehr geehrte Frau Juchem,

schön, dass Sie meine Anschrift ausfindig gemacht haben. Die Ihre hätte ich auch gerne, ich korrespondiere nicht gerne mit jemandem, der nicht bekannt gibt, ob er/sie in Detmold oder auf Honolulu anzusiedeln ist.

Sie sagen nicht, um welches Gedicht es sich handelt, ich kann Sie aber jetzt schon wissen lassen, dass wir die Einstellung auf ein Blog nicht genehmigen (übrigens komme ich nur bedingt auf Ihre Website, nur auf die erste Seite, weitere sind nicht zugelassen).

Postkarte: Sind Sie eine Firma, oder würden Sie die Karte privat verschenken?

Welches Gedicht, welche Auflage?

Beste Grüße

 

Meine Antwort:

Sehr geehrte Frau X

bitte entschuldigen Sie, ich wollte Sie in meiner kurzen Voranfrage nicht zu sehr mit Details belästigen.

Es handelt sich um das Gedicht „Krimselkrams“ von XYZ.

Leider ist es mir ein Rätsel, dass Sie auf dem Blog https://apfelmuse.wordpress.com nicht navigieren können, bzw. die Seiten gesperrt sein sollen – ich habe noch keine weiteren Rückmeldungen dieser Art bekommen, kann der Sache aber gerne nachgehen, wenn es immer noch nicht funktionieren sollte.

Meine Adresse habe ich für eine erste Anfrage per Mail nicht als notwendiges Detail erachtet, in der Seite *Über mich* wären zumindest einige Informationen über mich als Person ersichtlich gewesen, leider sprechen da die Navigationsschwierigkeiten dagegen. Um Sie kurz zu informieren: Ich betreibe dieses Blog als Privatperson und bin in dem Dorf Eppelborn im Saarland ansässig.

Postalisch, falls erforderlich, könnten Sie mich wie folgt erreichen: Bahnhofstrasse 16, D-66571 Eppelborn, Deutschland

Es würde mich sehr interessieren wieso die Erlaubnis zu einer Einstellung auf Blogs generell nicht erteilt wird. Ich wäre ja durchaus bereit gewesen für die Nutzung eine Gebühr zu bezahlen. Leider kenne ich mich in diesen Dingen überhaupt nicht aus.

Die Postkarte würde ich – wie bereits erwähnt – nur für private Zwecke verwenden wollen und in keinster Weise kommerziell verwenden. Ich habe sie als Geschenk für Freunde im Sinn und die geplante Auflage liegt bei 25 bis 50 Stück.

Insgesamt geht es mir nur um die Bedingungen, zu welchen ich begrenzte Nutzungsrechte an dem Gedicht erwerben kann.

Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

 

Antwort des Rechteinhaberdrachens:

Sehr geehrte Frau Juchem,

wir möchten gerne, dass die Bücher von XYZ verkauft werden, so hat die autorin das gekannt und so möchten wir es beibehalten. Gedichte in einem blog sind jederzeit kopierbar, und das gilt es zu vermeiden.

Wenn Sie Ihren Freunden ein Gedicht von XYZ rein privat zukommen lassen möchten, ist es keine große Mühe, den Text abzuschreiben. Es bedarf hier keiner Postkarten-Edition. Auch können Sie die Bücher, die ja alle billige Taschenbücher sind, Ihren Freunden ja verschenken. Auch gibt es diverse CDs, die sich großer Beliebtheit erfreuen.

Thema Anschrift: Früher wäre es undenkbar gewesen, einen Brief zu schreiben und hinten nicht seine Anschrift bekannt zu geben. Heute hält man dies für überflüssig, was ich nicht verstehen kann.

Ich bitte um Verständnis, dass ich die Korrespondenz hier abbrechen muss, und wünsche Ihnen und Ihren Freunden noch viel Genuß an den Texten der grandiosen XYZ

Ihre

 

Tja, da habe ich doch noch mal was dazu gelernt. Die Dichterin schätze ich weiterhin, Bücher von ihr habe ich sowohl selbst erworben, als auch verschenkt und der Drachen kann mich mal, im Wald und auf der Heide….

 

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62 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. „Früher wäre es undenkbar gewesen, einen Brief zu schreiben und hinten nicht seine Anschrift bekannt zu geben. Heute hält man dies für überflüssig, was ich nicht verstehen kann.“

    Und heute sollte es eigentlich undenkbar sein, auf eine höfliche Anfrage so unverschämt zu reagieren.

    Sehr aufschlussreich.

    • Yep, so sehe ich das auch. Die Antworten waren frech, ignorant und von oben herab. Meine zweite Antwort hat übrigens eine Freundin geschrieben, ich hätte direkter zurück geschrieben. Aber bei ihr ist es ja vollkommen egal, Hauptsache die eigenen Vorurteile hegen. Wie das mit den Drachen vulgo Dinosaurier gegangen ist, scheint ihr aber nicht bekannt zu sein….

  2. Meine Oma pflegte zu sagen: „Wer nicht will, der hat gehabt.“

    Ich pflege zu sagen: „Manchmal schließen sich missverstehen einer Sache und richtiges Verstehen einer Sache doch nicht aus.“ (frei nach Kafka)

  3. Oje, die Frau scheint aber an sich etwas schwierig zu sein. Sollst du jetzt auf eine E-Mail hinten deine Adresse draufschreiben? Ich bekomme solche Anfragen auch, obwohl ich nicht dichte, und schreibe eigentlich, meine ich, ganz nett zurück. Eigentlich kann man es doch auch als Kompliment auffassen.

    Was macht die Gute eigentlich, wenn ein Buch von ihr in der Bibliothek steht? Erscheint da immer so ein schwarzer Balken vor dem Geschriebenen?
    Werke auszugs- bzw. zitatweise unter Quellenangabe zu zitieren kann dich meines Erachtens übrigens niemand hindern, würd ich aber nach so einer Reaktion auch nicht mehr wollen.

  4. PAHAHAHAHAHAHA.
    Das ist ja noch brillianter als ich dachte!

    Hochachtungsvoll,
    Johanna Juchem
    gleiche Adresse wie im Blogartikel erwähnt, keinesfalls Honolulu.

    • Mein liebes Kind, das würde dir die Tante aber vorwerfen, immerhin bist du mehr als die Hälfte des Jahres im Ausland und was sie davon hält, das möchte ich erst gar nicht fragen. Loughborough und Honolulu klingt übrigens beides sehr merkwürdig 😉

  5. Liebe Andrea, vielleicht solltest Du über Deine Erlebnisse langsam mal ein Buch schreiben. Ich würde es gerne erwerben und verschenken…

  6. Mir kommt der Stil doch sehr bekannt vor, weshalb ich davon ausgehe, daß die Initialen der Dichterin XX sind. Die Rechte-Inhaberin ist ein schwieriger Mensch – (fast) zu jedem und fast unter allen Umständen.

    • Ups, da kennt sich aber jemand aus. Bitte verzeih, wenn ich die Initialien wieder durch XX ersetzt habe, du hast vollkommen Recht, aber ich möchte derjenigen wirklich nicht virtuell vor die Füße spucken 🙂

  7. jetzt wär‘ es aber an der zeit das dunkel zu lüften um urheberin und rechteinhaber.

    ich meine, wo steht genau geschrieben dass die vermeintlichen – resp. sich als solche ausgebenden – rechteinhaber de facto und de iure die rechteinhaber sind? und bis zu welchem zeitpunkt sind die das? und ist die elektronische veröffentlichung explizit angeführt in den angeblichen rechten? also: können die das auch beweisen, bevor sie so lustig „untersagen“?

    eine veröffentlichung der namen wäre ja nebstbei ausschliesslich im interesse der rechteinhaber: sonst fragen womöglich noch ein paar hunder leute aus dem internetz an, weil, es könnt‘ ja sein …

    ich mein ja nur. man ist ja ganz lieb und will den leuten arbeit ersparen. die werden doch in ihrer selbstherrlichkeit nicht so weit sinken dass sie kopierte texte versenden, wenn wer fragt. also: wohin darf ich mich wenden???

    • Sie wurde auf einer offiziellen Seite wird unter dem Punkt: „Rechte“ explizit meine Mailpartnerin genannt.

      Und ja ich glaube schon, dass sie das alles so untersagen darf, siehe auch den Kommentar von Claudia.

      • hatte vergessen den ironiemodus-on button zu drücken.

        aber ernsthaft: wenn ich solche antworten bekomme – und das passiert in vielerlei zusammenhang ab und an – da kann ich auch patzig. und dann hätte ich eben immer gerne genau gewusst, wie was wann wo und wie lange. es gibt ja auch die von claudia angeführten grundsätzlichen rechte, aber vielleicht eine ausnahme, und wenn auf einer offiziellen seite (und wer sagt, dass die echt ist?) etwas steht, dann kann es doch auch ausnahmen geben, das könnte man doch hinterfragen, natürlich nur, damit man keinen fehler macht ..

        der zug ist in diesem fall ja abgefahren, nehme ich an, aber ein wenig spass könnte man doch allemal noch herausschinden.

  8. Die richtige Antwort auf die Mail wäre gewesen:

    Sehr geehrte Frau Juchem,
    ich freue mich über Ihr Interesse an der Dichterin XYZ.
    Leider können wir die Veröffentlichung im Netz nicht genehmigen, da das erfahrungsgemäß zu unkontrollierter Verbreitung führt – und damit das Buchgeschäft leider torpediert.
    Eine private Postkartenedition können wir ausnahmsweise genehmigen, wenn sie auf die Karte gut sichtbar die genaue Quellenangabe drucken. Die Lizenzgebühr hängt von der Auflage ab. Gerne schicke ich Ihnen einen Vertragsentwurf zu.
    Mit freundlichen Grüßen

    Das wäre doch eine nette Möglichkeit gewesen – und auch der Hinweis auf Navigationsprobleme und die Bitte um die Anschrift wäre auf freundliche Weise möglich. Ich hätte die Postkartenaktion übrigens stillschweigend als Reklame, für die mir jemand Lizenzgebühren zahlt, verbucht – eigentlich kein ganz schlechtes Geschäftsmodell angesichts der Tatsache, daß Werbung normalerweise ziemlich viel kostet.

    Auch bei einer vollständigen Absage kann man sich übrigens höflich ausdrücken, zumal wenn die Frage so nett formuliert ist und von so großem Interesse an der Autorin zeugt.

    Ich habe das Gefühl, die Frau giert danach, sich an den vielen Raubkopierern im Netz zu rächen – und schnappt sich dafür die eine, die eben nicht Raubkopien erstellt, sondern sich nach Lizenzmöglichkeiten erkundigt. Das ist weder höflich noch logisch.

    Als Rezitatorin habe ich schon vor Jahren aufgegeben, Texte vorzutragen, bei denen die Rechte nicht frei sind. Ich hatte damals einen Verlag im März angeschrieben, um die Lizenz für eine Lesung aus einem Jugendbuch zu erwerben. Die Veranstaltung war für die Adventszeit geplant, und ich bekam die Antwort (positiv und preisgünstig) eine Woche vor der Veranstaltung. Bis dahin gab es ein Hin und Her an Verweisen auf Zuständigkeiten und Urlaubsmeldungen und „Vielleicht, weiß nicht, mal sehn“.

    Von einem von mir sehr geschätzten Dichter werde ich keinen halben Satz zitieren, ehe die Rechte frei sind, weil ich weiß, daß die Erbengemeinschaft einem Anwalt zu einem ständigen guten Einkommen verhilft.

    Grundsätzlich gilt: das Copyright erlischt siebzig Jahre nach dem Tod des Autors. (Bei Musikwerken ist die Frist etwas länger, da weiß ich nicht Bescheid.) Aber Vorsicht bei fremdsprachigen Autoren in Übersetzung: Das Werk des Übersetzers gilt als eigenständige Arbeit; der Übersetzer wird damit genau wie ein Autor behandelt.

    Hier noch einige Gedanken dazu in Gedichtform.

    • Liebe Claudia, danke für deine ausführliche Antwort, auf das Teilen deiner Erfahrungen und für den Hinweis, wie mit Zitaten zu verfahren ist und ab wann zitiert werden darf. Das Thema mit den Übersetzungen hatte ich nur vage im Hinterkopf, danke daher auch für diese Info. Die Arbeit von Übersetzern wird generell zu wenig gewürdigt. Wer mal 2 verschiedene Übersetzungen des gleichen Textes gelesen hat, kann vielleicht ermessen, wieviel Kunst und Sprachgefühl auch hier zu einem guten Werk gehören.
      Und zu deinen Eingangsformulierungen, ja, ein bißchen mehr Freundlichkeit und Höflichkeit hätte ich mir schon gewünscht.

    • Claudia schrieb: Grundsätzlich gilt: das Copyright erlischt siebzig Jahre nach dem Tod des Autors.

      Das ist in Deutschland so. Ergänzen möchte ich, daß es erst mit Ablauf des jeweiligen Jahres gilt. Man kann also z.B. Wolfgang Borchert nicht bereits einen Tag nach seinem Todestag am 21. November 2017, sondern erst ab dem 1.1.2018 nach Lust & Laune verwenden (zitieren nach den strengen Maßgaben des Zitatrechts geht natürlich jetzt schon). Falls bis dahin nicht das Recht eh wieder geändert wird …

      • (Oh, vergessen: Mein Kommentar stellt natürlich keine rechtliche Beratung dar, was ich nichtvwollte und dürfte. anwasmanimmerdenkenmuss )

        • So eng sehen die Blogleserinnen und ich das wohl auch nicht. Aber ihre Anmerkungen geben wertvolle Hinweise. Wer wirklich sicher gehen will, wird wahrscheinlich noch genauer nachforschen.

          • (Ach, der Kommentar meines Kommentars entsprang nur der leicht paranoiden Vorstellung, daß Freunde des Abmahnwesens äh: der italienischen Oper äh: also einfach gute Freunde schon die kostenpflichtige Note „… haben Sie eine Rechtsberatung erteilt. Dies widerspricht … überweisen Sie bitten den Betrag von … bis zum … auf unser Konto.“ am tippen sind …)

  9. Ach Andrea, wie kommt es nur, dass Du immer soviel Ärger mit Urheberrechten und Lizenzen und diesen Dingen hast…
    Ich wünsche Dir jedenfalls von Herzen, dass es endlich auch mal LEICHT gehen darf und Du diesen ganzen Kram einfach vergessen kannst.

    Liebe Grüße!

    Claudia

    P.S. *prust* : Gedicht Krimselkrams von XX – ich habe es trotzdem erkannt 😉

    • Darf ich dich auch outen, dass du diejenige warst, die die freundliche und wohl formulierte 2. Mail geschrieben hast, weil mein Ton zu dem Zeitpunkt vielleicht nicht mehr ganz sooo nett gewesen wäre? Ist ja jetzt wesentlich länger als 1 Jahr her, und eigentlich wollte ich es ja auch nicht veröffentlichen, aber es hat einfach so toll gepasst, zu der ganzen Thematik.

  10. Dass es zum Glück auch anders gehen kann, habe ich kürzlich erlebt: in einer Galerie grandiose Bilder einer Malerin entdeckt, aus dem Galerieprospekt herausgeknipst und während der Vernissage mit dem Smartphone. Die Malerin und die Galerie gefragt, ob ich diese Bilder auf’s Blog setzen darf, mit entsprechenden Hinweisen.
    Und die Malerin hat sich gefreut – weil sie es als Werbung sah.
    Ich hatte eher damit gerechnet, dass sie Bedenken hat, dass die Bilder so nicht ihre Wirkung etc etc etc. Aber es gibt auch unprätentiöse KünstlerInnen, Gottseidank!

    • Freut mich, wenn es auch positive Beispiele gibt. Nochmehr freut es mich, dass ich durch den Kommentar ihr wunderschönes Blog entdeckt habe 🙂

  11. Es ist nicht zu fassen … Gut, ich habe meine Adresse in meiner E-Mail-Signatur stehen, aber der Verweis auf ein Blog mit Impressum ist ja nun auch nicht schlecht. Postkarte? Schreiben sie es doch mit der Hand. Sehr nett!

    Und das zu jemandem, der höflich fragt. *kopfschüttel*

  12. Dass der Pöbel es auch immer wieder wagt, solch anmaßende E-Mails zu verfassen! E-MAILS! Nach Blogs der Gipfel der Unverschämtheit! 🙂

    Ich kann verstehen, dass sie das Gedicht nicht für Blogs freigeben möchte, aber der Tonfall ist ja mal abenteuerlich! Da hofft man ja fast, dass sie kein einziges Buch mehr verkauft. Natürlich nur fast, wir sind ja nicht so 😉

    • Ja, ich fand auch den Ton und die Arroganz unglaublich. Und die Ignoranz. Ich hatte ja ganz klar zu erkennen gegeben worum es mir geht, und dass ich als Privatperson handle. Über deinen Kommentar musste ich sehr schmunzeln…

  13. „wir möchten gerne, dass die Bücher von XYZ verkauft werden, so hat die autorin das gekannt und so möchten wir es beibehalten.“

    Selten gibt jemand so offen zu, dass es ihm egal ist, ob die Gedichte gelesen und verbreitet werden, solange nur die Bücher verkauft werden…

  14. Haha. Die Anschrift hat man bei Briefen halt benötigt, um antworten zu können. Bei einer Email ist die Antwortadresse ja quasi in der Email enthalten. Da muss man nicht mal irgendetwas abschreiben, sondern nur auf „Antworten“ klicken. Das hat sie ja anscheinend auch geschafft.
    Trotzdem muss ich gestehen, dass auch mich Emails ohne Signatur mit Adresse und Telefonnummer immer wieder nerven.

    • Im geschäftlichen Mailverkehr habe ich auch eine Mail mit Signatur. Im persönlichen Bereich bin ich auf die Idee noch gar nicht gekommen. Mir käme es auch irgendwie komisch und aufgesetzt vor. Aber klar, bei jemand ganz Fremdem ist es eine Überlegung wert. Allerdings hatte ich ja ein Blog angegeben in dem man, wenn man einigermassen internetaffin ist, innerhalb von 2 Sekunden alle gewünschten Infos finden konnte

  15. Per Zufall entdeckte ich mehrer von meiner Webseite „ausgeliehene“ Gedichte in einem Foto-Forum. Ich habe eine überaus freundliche Mail an die Fotografin geschrieben, dass ich die Veröffentlichung gestatte und mich sogar geschmeichelt fühle, da meine Worte sehr schön illustriert wurden- ich aber doch ganz gern vorher informiert worden wäre. Reaktion: Keine! Die Gedichte wurden kommentarlos entfernt. So gehts auch.

    • Unverständlich. Vielleicht hatte da jemand Angst, dass da noch mehr nachkommt. Muss unbedingt wieder öfter auf ihrer Webseite vorbeischauen. Die Fotos und Gedichte sind wirklich sehr schön.

  16. Wenn Du Urheberrechte achtest: Es ist das Recht des Urhebers über die Nutzung eines Werkes zu entscheiden. Man ist nicht zur Veröffentlichung, möglichst cleverem Marketing noch zu Höflichkeit verpflichtet.

    Frau X scheint keine geübte E-Mail-Schreiberin zu sein, mit einem Hang zum Elitären – das hat nichts mit Urheberrecht zu tun.

    • Man ist nicht zur Höflichkeit verpflichtet, das stimmt, allerdings steht sie einem gut an. Immerhin hat Andrea die Höflichkeit besessen, vorher überhaupt zu fragen.

      Ich habe vor wenigen Tagen erst per abolutem Zufall einen in toto woandershin kopierten, längeren Artikel von mir entdeckt – derjenige, der kopiert hat, hat sich nichtmal die Mühe gemacht, den Namen meines Blogs als Quelle irgendwo anzugeben. Die Betreiber der Website haben sehr kurzfristig und kompetent reagiert – mein Text ist mittlerweile weg – aber schön ist sowas nicht. Wenn daher sich jemand die Mühe macht, anzufragen ob er etwas von mir weiterverbreiten darf, dann kann ich mir doch auch die Mühe machen, nett zuzustimmen, einen Kompromiß anzubieten oder wenigstens nett abzusagen.

      • Das ist ja echt unverschämt was da passiert ist. Etwas einfach zu kopieren und dann noch nicht mal zu sagen, von wem es ist, das ist ungeheuerlich.

    • Ganz im Gegenteil, Frau X ist meiner Meinung nach eine sehr geübte Schreiberin, die ja von einer der Kommentierenden anhand ihres Schreibstils bereits identifiziert wurde. Und in diesem Fall entscheidet ja eben nicht der Urheber, sondern ein Rechteverwerter. Das Absurde ist ja, dass sie mit ihrer Weigerung nichts verhindert, der Sache an sich aber einen Bärendienst erweist und an der Grube, in die das Urheberrecht in der Form wie wir es jetzt kennen, bald fallen wird, eifrig mitgräbt.

  17. Es fehlen einem die Worte. Und wahrscheinlich würde sich die Autorin des Gedichtes für ihren Nachwuchs schämen, wenn Sie diesen Affront gegenüber einer Leserin ihrer Werke noch erlebt hätte.

    • Ja Markus, das glaube ich auch. Aber es ist nicht ihr eigener Nachwuchs der die Rechte inne hat. Wobei, wie man im Fall von Loriot sieht, auch das nicht vor Torheit schützt, wenn es in der Familie bleibt….

  18. Genau das sind die Verleger, für die wir ein erweitertes Leitungsschutzrecht brauchen. Und das alles nur zum Schutz des geistigen Eigentums. Warum fällt mir zu diesem Verlagsdrachen Frau EAN ein?
    Vielleicht sollte man dieses ominöse Schutzrecht um die Klausel erweitern, daß es nur derjenige in Anspruch nehmen darf, der einen Volkshochschulkurs „Internet für absolute Anfänger“ nachweisen kann.
    MvG
    das Pantoufle

    • Ich bitte um Verständnis, dass ich den von Ihnen erwähnten Namen auf Initialien verkürzt habe, weil ich niemanden in meinem Blog beleidigen möchte.

      Und zum Rest, absolute Zustimmung.

    • Hach ja, die Dame ist ein harter Knochen, auch ich hatte mir vor etwas über einem Jahr erfolglos die Zähne an ihr ausgebissen.
      Nach einem emotional sehr aufwühlenden Abend kam es über mich, dass ich die Nacht damit verbrachte, ein Gedicht der geschätzten Dichterin zu vertonen, komplett mit Singsang und Klavierbegleitung. Das sprudelte nur so heraus und wollte festgehalten werden. Ich machte mich auf der Website der Dichterin schlau, und schrieb eine e-Mail an die dort angegebene Rechteinhaberin, wie ich nun mit dem Lied weiter verfahren dürfe. Worauf ich zunächst auch erst einmal die brüske „Vielleicht wohnen Sie in Honolulu“ Antwort erhielt. In meinem Fall war es aber glaube ich sogar „Timbuktu“. 😉 Nun gut, eifrig habe ich meine Postanschrift nachgereicht und den rüden Tonfall ignoriert; die Dichterin schließlich kann ja nichts dafür. Wenige Tage später meldete sich Frau X dann telefonisch bei mir. Sie könne mir leider nicht gestatten, die Gedichte zu vertonen, da ich zwar bei der GVL als ausübende Küstlerin, nicht aber als Komponistin eingetragen sei. Und da es außerdem in dieser Angelegenheit bereits mehrere Anfragen gäbe. Ich vermute, dass sie darauf aus ist,
      irgendjemandem die Exklusivrechte an der Vertonung zu erteilen, der dann
      kräftig dafür bezahlen darf. Mein Lied sollte ich verbrennen und lieber die erschwinglichen Taschenbücher verschenken. Schade, schade. Sie wollte es sich noch nicht einmal anhören.

      • Oh wie unendlich schade, ich hätte es nur zu gerne gehört. Und von dir weiß ich, dass du ja auch sehr sorgsam mit Urheberrechte umgehst, denn zu Recht hast du mich ja einmal darauf hingewiesen, als ich etwas zu sorglos einen Mitschnitt gepostet habe.

        Kannst du dich nicht als Komponistin eintragen lassen (frage ich naiv, als jemand der sich mit der Materie überhaupt nicht auskennt) ?

        Wenn man doch für eine Dichterin entbrannt ist, ist man dann nicht auch brennend daran interessiert zu hören, wie ihr Werk geschätzt und „weiter“ entwickelt wird? Entsteht nicht gerade auch dadurch Kunst?

        So schade. Aber wie bezeichnend, dass zu diesem Blogpost sich 2 Menschen zu Wort melden die mit Drachen X Erfahrungen gesammelt haben. Bei ihr brennt wohl nur das Feuer mit dem sie Anfragende in die Flucht schlägt.

        • Ich frage mich grade, nur einfach so, ob das Werk nicht mittlerweile eine eigene Schöpfungshöhe erreicht hat. Indes, iANAL (I am not a lawyer). Zur Schöpfungshöhe mehr in der Unaussprechlichen.

          • Stehe irgendwie auf dem Schlauch, was meinst du mit:Zur Schöpfungshöhe mehr in der Unaussprechlichen.

          • Habe mich gerade ein wenig in das Thema eingelesen. Und dabei gelernt, dass eine Bearbeitung die Genehmigung des Rechteinhabers erfordert, dass aber eine freie Nutzung möglich ist, wenn das Originalwerk verblasst und die Individualität des neu entstandenen Werks in den Vordergrund tritt. Ich hoffe ja eigentlich, dass die Aussage des Gedichts durch die Melodie eher gewinnt als verblasst, von daher müsste es sich um eine genehmigungswürdige Bearbeitung handeln. Andererseits ließe sich die Melodie auch textbefreit trällern, von daher ist also durchaus Individualität vorhanden. Ob sie aber für eine freie Nutzung ausreicht?
            Zum Thema Übertragungen in andere Werkgattungen gehen die offiziellen Ansichten wohl auseinander. Also auch hier: einiges gelesen, das meiste auch verstanden, aber für den konkreten Fall leider nicht komplett schlau geworden. Und auf einen Rechtsstreit habe ich ehrlich gesagt wenig Lust.

          • Aber auf jeden Fall vielen Dank für den Link mit der Schöpfungshöhe! Hat zumindest ein wenig Licht in das rechtliche Dunkel gebracht, mit dem ich mich so gar nicht auskenne.

          • Siehste, ich hätte genau andersrum gedacht, daß vor dem Hintergrund deiner Komposition das ursprüngliche Werk verblasst, weil eine neue Schöpfungshöhe gegeben ist. Ich würde mich da gelegentlich beraten lassen.

      • Der Rat, Deine Komposition zu „verbrennen“, ist besonders unverschämt. Ich hoffe mal, Du behältst sie schön bei Dir, notiert, nicht nur im Kopf. Mit dem Verbrennen von Kunst habe ich es nicht so.
        Es ist nämlich in demokratischen Ländern nicht verboten, etwas zu schreiben und dann bei sich in der Schublade aufzubewahren. Und es für sich selbst zu trällern.

          • Es ist Dir auch weiterhin erlaubt (bzw. kann Dir nicht verboten werden), ein solches Lied in Deinen vier Wänden vor Deinen Gästen zu singen – sofern Du kein Geld dafür nimmst. 😉

  19. Ehrlichgesagt kenne ich mich mit der Rechtematerie auch so gut wie gar nicht aus. Habe mich bislang nicht erkundigt, ob ich mich auch als Komponistin eintragen lassen könnte. Lässt sich aber herausfinden. Allerdings glaube ich nicht daran, dass es in der Sache weiterhelfen würde. Es würde mich wohl lediglich in eine Position versetzen, in der ich Verhandlungen mit der Dame führen dürfte. An eine Einigung mit ihr glaube ich allerdings nicht.
    Und ja, Kunst lebt von der Weiterentwicklung auf unterschiedlichen Ebenen! Ein wunderbares Beispiel dafür ist die Kreutzersonate. Von Beethoven komponiert und dem Geiger Rodolphe Kreutzer gewidmet, kommt die Violonsonate in Tolstois gleichnamiger Novelle vor. Der Komponist Janacek widerum strickt aus der Handlung der Novelle in programmmusikalischer Weise ein Streichquartett. Und last but not least „Kreutzersonate“, ein Roman von Margriet de Moor, in dem ein Streichquartett dieses Quartett von Janacek zur Aufführung bringt.
    Welch tolle Verwebungen von Literatur und Musik! Und wie schade, dass derlei Dinge durch kompliziertes Rechtegedöns so sehr erschwert werden. Wobei ich ja durchaus auch eher zu denjenigen gehöre, die eine Urheberleistung als schützenswert erachtet. Nur ganz so kompliziert sollte es bitte nicht sein!
    Ach ja, und was mein Lied betrifft: Die Melodie ist natürlich immer noch in meinem Kopf und somit nicht vollends verloren. Ich könnte also einen neuen Text schreiben oder eine Lalala-Version vortragen und die werte Zuhörerschaft müsste dann eben zeitgleich den Text im Taschenbuch still mitverfolgen. 😉

    • Das ist ein Grund warum mir das bloggen so einen Spaß macht, man lernt immer wieder dazu. Vielen Dank für deinen interessanten Kommentar.

  20. […] 1. @Apfelmuse und das Gedicht. Andrea Juchem wollte ein Gedicht als Karte drucken lassen und auf ihrem Blog online stellen. Und wie sich das gehört fragte sie nach bezüglich den dazu benötigen Rechten. Es entstand ein interessanter Mail-Dialog der gut anzeigt das noch nicht alle im Jahr 2012 angekommen sind. Aber am besten ihr lest selbst. […]

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