Heute fand in der Benediktinerabtei in Tholey das letzte Konzert der diesjährigen Tholeyer Orgeltage statt. Und es war ein wirklich außergewöhnliches Konzert. In Zusammenarbeit mit dem Musikfestival Orgel ohne Grenzen wurde ein „Festliches Konzert für Trompete und Orgel“ gegeben. Philippe Delacour, Professor am Metzer Musikkonservatorium und Organist der Metzer Eglise Notre Dame und Joel Schwartz, Konzerttrompeter aus Straßburg spielten Stücke von Georg Friedrich Händel, Leopold Mozart, Johann Sebastian Bach und John Stanley. Es war ein überwältigendes Musikerlebnis. Mit meinem iPhone habe ich die Zugabe mitgeschnitten. Das Stück heißt: Trumpet Voluntary. Und dank tatkräftiger und unermüdlicher Hilfe von Martin Unverdorben der mich als @wissenmachtnix über Twitter durch die Klippen von WordPress gelotst hat, könnt ihr es euch auch anhören. Das Hochladen in den Blog hat übrigens länger gedauert als der Besuch des Konzerts.
Nachtrag: Habe den Mitschnitt nach den Hinweisen von @violinista und @illiconvalley entfernt. Ich werde mich um eine Erlaubnis bemühen.
Und dann auch noch mein Lieblingsstück!!! Danke! 🙂
Bei aller Begeisterung frage ich als Musikerin mich allerdings, ob die beiden Interpreten mit dem Mitschnitt und der Veröffentlichung einverstanden sind.
Danke für den Hinweis @violinista. Anscheinend bin ich da zu unwissend. Ist es nicht erlaubt, einen Mini Mitschnitt zu machen und zu veröffentlichen?
Und wem schadet es und warum?
Solch ein ungenehmigter Mitschnitt verstößt einerseits gegen das Leistungsschutzrecht der Musiker und andererseits gegen das Urheberrecht. Da es sich um ein Stück aus der Barockzeit handelt, kommt das Urheberrecht hier nicht mehr zur Geltung, aber eben das Leistungsschutzrecht der Interpreten. Zudem weiß man ja auch nicht wirklich, ob die Musiker zufrieden waren mit dem Vortrag und ihn veröffentlicht haben möchten. Im Studio beispielsweise hätten sie ja vielleicht den einen oder anderen Ton gerne noch ausgebügelt. Und dort natürlich auch eine andere Aufnahmequalität gehabt. Aus diesen Gründen sollte man einen Musiker auf jeden Fall fragen, ob er damit einverstanden ist, dass man eine Aufnahme gemacht hat oder noch besser eigentlich schon vorher fragen.
In meinem Blog beispielsweise gibt es ein kleines Blockflötenstück meiner Tochter, die dabei von ihrem Papa auf der Ukulele begleitet wird. Obwohl keiner der beiden namentlich erwähnt wird, habe ich beide um ihr Einverständnis gebeten, dass ich das veröffentlichen darf. Das gebietet mir der musikalische Respekt.
Danke für deine Erläuterungen. Sie sind für mich zwar nachvollziehbar, ich sehe das mit dem Respekt allerdings genau umgekehrt. Aus Respekt vor der Leistung und in meiner Begeisterung für das Dargebotene, habe ich den kleinen Mitschnitt veröffentlicht. Meine Liebe zu Orgelmusik habe ich sehr spät entdeckt. Und wenn ein Besucher meines Blogs dadurch vielleicht auch mit etwas in Berührung kommt, was er vorher nicht kannte, ist doch allen Seiten gedient. Werde dennoch das Stück rausnehmen und die Künstler um Erlaubnis fragen.
Ich glaube aber, dass man sich durch ein derartig ablehnendes Verhalten von Seiten der Kunst keinen Gefallen tut.
Ein heikles Thema, bei dem ich Violinista beipflichte. Bei nicht autorisieren Mitschnitten lauern vielfältige Gefahren. Deshalb ist dies auch ein beliebtes Feld für Abmahner.
@illiconvalley danke für den Kommentar.
Es muss ja gar nicht sein, dass die Künstler ablehnend reagieren. Ich selbst würde das wahrscheinlich nicht so eng sehen, kenne aber andere, die sich auf den Schlips getreten fühlen würden. Und daher ist es auf jeden Fall gut, dass du nun um Erlaubnis fragst.
Bei dem Konzert wäre ich sehr gern mit dabei gewesen. Mich begeistert Orgelmusik schon seit ich mit meiner Mama als Kind in meinem ersten Orgelkonzert im Passauer Dom war. Das Highlight bei uns ist die Orgelnacht. Von 6 Uhr abends bis 6 Uhr morgens.
Die Veteranen kommen mit dicken Decken (von den Steinfließen geht es a….kalt hoch), großen Thermoskannen voller heißem Tee (manchmal auch mit Schuss 🙂 und es ist wirklich ein Erlebnis der ganz besonderen Art.
Sollte mal der TwittSta Saarland eine Bayerntour planen, werd ich auf jeden Fall ein musikalisches Rahmenprogramm organisieren 🙂
@Alexandra das hört sich ja toll an. Hab direkt mal nachgesehen, ist wohl immer im Juni. Bestimmt fänden sich einige begeisterte Twitterer zum mitfahren, nicht wahr @beingmenow 🙂
Das wär ja toll! Würde auch eine tolle Stadtführung organisieren (eine Freundin von mir macht das schon seit 20 Jahren) und da wir ja ganz nah an Österreich wohnen, gäb’s ein wunderschönes Lokal mit superleckeren Palatschinken. Und natürlich noch einiges mehr 🙂
Nicht nur die Komponisten, sondern auch der Veranstalter könnten das abmahnen. Was ist wenn das aufgenommen wurde um eine CD zu verkaufen?
> Aus Respekt vor der Leistung und in meiner
> Begeisterung für das Dargebotene, habe ich den
> kleinen Mitschnitt veröffentlicht.
Jugendliche würden sehr gerne bei den Klingeltönen ihren Respekt zollen. 🙂
Ich finde den Mittschnitt nicht schlimm – ganz im Gegenteil. Man mag mir juristische Unkenntnis vorwerfen, aber ich denke, dass so ein kleiner musikalischer Ausschnitt unter der Rubrik „Informationsfreiheit“ abgeheftet werden kann und muss.
Hätte @ApfelMuse nun ein größeren Teil des Konzertes mitgeschnitten, hätte ich vielleicht ein Problem darin gesehen, aber einen positiven Artikel mit einem Hörbeispiel zu unterlegen finde ich nicht schlimmer, als ein Foto von einer Veranstaltung einzufügen. Und das ist allgemein üblich. Auch in Printmedien.
@Maexchen1 danke für den Kommentar, ich weiß auch was sie meinen. Wer mich kennt, weiß, dass ich ein glühender Verfechter gegen das illegale Downloaden von was auch immer bin. Mir keine gebrannte CD oder DVD ins Haus kommt. Der Vergleich mit den Klingeltönen zieht insofern nicht, als dass ein Jugendlicher mit Sicherheit eine Aufnahme während eines Konzerts als seinen privaten Klingelton verwenden kann.
Und wenn eine CD gemacht worden wäre, würde dieser veröffentlichte Schnipsel ja eher zum Verkauf anregen, als davon abhalten.
Aber wie gesagt, ich beuge mich ja den Argumenten
@Alwin Danke für deine Meinung
Falsch verstanden. Die Klingeltöne sollten sagen das es keine Rolle spielt ob jemand 10 Sekunden oder 2 Minuten in das Internet stellt.
Klar kann jemand privat das als Klingelton benutzen. Du hast es ja auch privat aufgenommen.
Er könnte diesen aber, genau wie Du, Verkaufsfördernd ins Internet stellen.
Natürlich stimme ich Dir 100% zu, aber die Realität von den Künstlern und vor den Gerichten sieht leider anders aus.
Es geht aber auch anders wie einige Künstler es beweisen
http://www.sertic-online.de/blog/2009-03-20/the-internet-debacle-janis-ian/
The Other Side Of The Sun (Janis Ian, Night Rains)
http://www.youtube.com/watch?v=QEra7cc3akA
Hallo, ich bin der Trompeter der am Sonntag in Tholey gespielt hat. Es freut mich zu hören dass das Konzert spass gemacht hat. Als Laienmusiker ist es nicht immer einfach ein solches Programm zu spielen aber es war für mich eine pure Freude und sehr motivierend vor ca. 200 Leute zu spielen.
Kann man diesen Mitschnitt nur durch Twitter sich anhören? Geht es auch anders? Durch Facebook oder per e-mail?
Liebe Grüsse aus Forbach (ich komme nicht aus Strassburg, ich weiss nicht woher diese Info kam ?!!:-)
Gerade lese ich von Deiner Idee: Aber ja!!! 🙂